Fairer Journalismus durch fairen Wettbewerb.
Die AfD-Fraktion stellte in der aktuellen Landtagsdebatte (Drs. 6/17603) das „Gesetz zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Medienangebote im Freistaat Sachsen“ vor.
Karin Wilke, medienpolitische Sprecherin, erklärt:
„Einen fairen und freien Wettbewerb der deutschen Medien gibt es nicht. Überall hat sich die Parteipolitik ihre Machtpositionen in den Medien gesichert. Ibiza ist überall.
So beherrscht z.B. die SPD, direkt oder indirekt, den Markt der Printmedien. Die öffentlich-rechtlichen Medien sowieso. Medialer Einfluss ist politische Macht und hat damit die oberste Priorität bei allen Politikern. Das ist in einer Demokratie leider unaufhebbar. Also kann es nur darum gehen, eine Brandmauer zwischen den Medien und der Politik zu errichten. Das geht nur in Freiheit und mit freiem Wettbewerb.
Unser Gesetz garantiert die Zulassungsfreiheit und das Verbot von Subventionen für einzelne Anbietergruppen – der als Haushaltsabgabe getarnte Rundfunkbeitrag nur für die öffentlich-rechtlichen Medien dürfte als Beispiel genügen. Solche Subventionen sind ein grober Verstoß gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, wie dies der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums schon 2014 feststellte.
Es gibt keine Meinungsfreiheit, wenn sie sich nicht bemerkbar machen kann, sei es aktiv oder passiv.Es gibt keine Freiheit der Medien, wenn sie nicht alle das gleiche Risiko tragen. Es gibt keine verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne, wenn unzufriedene Bürger als ‚Zwangsbeitragszahler‘ in Erzwingungshaft genommen werden können.
Unser Gesetz steht nicht im Widerspruch zur garantierten Gewährleistung der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Das Verfassungsgericht hatte als Rechtfertigung für die Sonderrolle der öffentlich-rechtlichen Medien u.a. die hohen Kosten der Veranstalter angeführt. Dies ist mit der Digitalisierung aber hinfällig.
Unser Gesetz regelt aber noch mehr: Es definiert auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Plattformen wie Facebook oder Twitter. Soziale Plattformen verbreiten keine eigenen Inhalte und sind im Sinne unseres Gesetzes keine Medien, sondern Mittler und keine Zensurbehörde. Es gelten die allgemeinen Gesetze, keine dubiosen Hausordnungen.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft also ein einheitliches Medienrecht, weil nur auf diesem Weg ein gleicher Rechtsrahmen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten sind.“