Kuscheljustiz köpft Kopfnoten
Am Montag entschied das Verwaltungsgericht Dresden, dass Kopfnoten in bestimmen Fällen verfassungswidrig wären. Geklagt hatte ein Oberschüler gegen sein Jahreszeugnis aus der 9. Klasse. Dazu erklärt die schulpolitische Sprecherin, Karin Wilke: „Wer glaubt, dass eine negative Bewertung Einfluss auf seine Bewerbung oder weitere Entwicklung hat, sollte sein Verhalten ändern und nicht das Weglassen von Bewertungen…