Bundesregierung muss Stellung im Fall Billy Six beziehen
Wie die Zeitung Hannoversche Allgemeine berichtet, sitzt seit vergangenem Herbst der deutsche Journalist Billy Six in Venezuela im Gefängnis. Ihm drohen unter anderem wegen angeblicher Spionage 28 Jahre Haft.
Karin Wilke, medienpolitische Sprecherin, kommentiert:
„Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich für die Freilassung von Billy Six genauso einsetzt, wie vor einem Jahr beim Journalisten Deniz Yücel. Damals versprach die Bundesregierung‚ dass sie ‚alles tun wird, was sie politisch und diplomatisch tun kann, damit er freikommt‘. Zudem vermisse ich ein ähnlich deutliches, solidarisches Engagement der deutschen Medien.
Bis auf wenige Zeitungen wird über den Fall fast nicht berichtet. Sollte ein Grund dafür sein, dass Six für die ‚Junge Freiheit‘ schreibt und nicht zu den links-grünen Schreiberlingen zählt? Wenn ja, dann zeigen die deutschen Medien ihr wahres Gesicht. Es geht ihnen um Parteilichkeit und nicht um die Pressefreiheit.
Gerade vor dem Hintergrund, dass die Organisation Reporter ohne Grenzen keine faire Verhandlung für Six erwartet und die Vorwürfe „ hanebüchen“ nennt, ist ein verstärkter Einsatz der Bundesregierung umso wichtiger. Vor einem Jahr erklärte Justizminister Maas: ‚Jede Unterdrückung von kritischer Berichterstattung ist mit unserem Verständnis von Pressefreiheit nicht vereinbar‘.
Im Rahmen eines interfraktionellen Treffens der AfD-Landtagsfraktionen am 3./4. Februar 2019 in Mainz wurde folgende Erklärung dazu verabschiedet:
„Die anwesenden Medienpolitiker der AfD-Landtagsfraktionen fordern die sofortige Freilassung von Billy Six. Der 32-jährige deutsche Journalist wurde am 17. November 2018 in Venezuela von Agenten des Geheimdienstes festgenommen und ist seitdem inhaftiert.
Vor diesem Hintergrund erklären wir:
1. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich mit allen Mitteln für eine sofortige Freilassung von Billy Six einzusetzen.
2. Wir kritisieren, wie zurückhaltend sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk – im Vergleich zum Fall Deniz Yücel – in der Berichterstattung über die nun schon Monate andauernde Inhaftierung verhält.
3. Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie gilt entweder für alle oder sie existiert de facto nicht. Die Inhaftierung eines Journalisten muss auch dann im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemessen thematisiert werden, wenn es sich um ein linkstotalitäres Regime handelt und der inhaftierte Journalist für eine freiheitlich-konservative Wochenzeitung wie die ‚Junge Freiheit‘ arbeitet.“