Kuscheljustiz köpft Kopfnoten
Am Montag entschied das Verwaltungsgericht Dresden, dass Kopfnoten in bestimmen Fällen verfassungswidrig wären. Geklagt hatte ein Oberschüler gegen sein Jahreszeugnis aus der 9. Klasse.
Dazu erklärt die schulpolitische Sprecherin, Karin Wilke:
„Wer glaubt, dass eine negative Bewertung Einfluss auf seine Bewerbung oder weitere Entwicklung hat, sollte sein Verhalten ändern und nicht das Weglassen von Bewertungen einklagen. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtlich nicht nachvollziehbar.
Ich hoffe sehr, dass das Landesamt für Schule und Bildung Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegt. Unsere Schüler müssen lernen, mit konstruktiver Kritik umzugehen und entsprechende Kompetenzen zu entwickeln, um bestehende Defizite abzubauen. Und nichts weiter spiegeln die Kopfnoten wider.
Das Urteil ist auch deshalb falsch, weil es abermals die Autorität der Lehrerschaft schwächt, anstatt die Lehrkräfte zu stärken.
Die AfD-Fraktion verweist auf die Rechtsgrundlage des sächsischen Kultusministeriums, welches in einer Verordnung die Bewertung durch Kopfnoten festlegt.“